Regionale Systeme
Schutzrechte gelten national, und müssen entsprechend na- tional angemeldet und erteilt bzw. eingetragen werden. Ob- schon nationale Unterschiede in der Patent-, Marken- und Designgesetzgebung bestehen, ist es wenig effizient, für eine Schutzrechtsfamilie in jedem Land das Erteilungs- oder Eintragungsverfahren parallel zu durchlaufen.
Staatsverträge vereinheitlichen das Erteilungsverfahren teil- weise oder ganz, indem die entsprechenden Verfahrens- schritte wie beispielsweise die Formalprüfung oder die Recherche des Stands der Technik für alle Vertragstaaten von einer zentralen Behörde (und damit nur einmal) vorge- nommen werden.
Diese regionalen (oder, wie der PCT: weltweiten) Systeme sind für jede Schutzrechtsart verschieden ausgebildet und umfassen verschiedene Länder. Die Vereinheitlichung ist dabei unterschiedlich weit realisiert. Im Ganzen ergibt sich eine erhebliche Kosteneinsparung für ein mehrere Länder umfassendes Schutzrechtsportfolio.