Das Design bietet Schutz
- für die (ästhetische) Gestaltung eines Gegenstandes, d.h dessen äussere Form- gebung oder die Gestaltung einer Fläche z.B durch Muster
- die Gestaltung darf nicht technisch bedingt sein
- die Gestaltung muss gegenüber dem vorbekannten Formenschatz "Eigenart" auf- weisen
- das Design ist mehrfach erneuerbar, in der Schweiz vier Mal für je 5 Jahre. Ge- samtlebensdauer 25 Jahre.
- das für die EU gültige Design wird "Gemeinschaftsgeschmackmuster" oder "Com- munity Design" genannt.