Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren
Die Schutzwirkung eines Schutzrechts entsteht mit der Eintragung in das nationale Re- gister, wobei je nach Land und je nach der Art des Schutzrechtes ein Prüfungsver- fahren vorangeht.
Der Schutzbereich wird durch die registrierte Form des Schutzrechts bestimmt.
Die Prüfung umfasst einen formellen Teil, wie etwa die Vollständigkeit der bibliogra- fischen Daten oder die Druckfähigkeit der eingereichten Unterlagen.
Die materielle Prüfung bezieht sich auf den Inhalt des Schutzrechtes, zum Beispiel Neuheit oder erfinderische Tätigkeit bei Patenten oder Schutzhindernisse bei Marken.
Nach der Eintragung in das Register steht Dritten oft eine Einspruchs- oder Wider- spruchsfrist von einigen Monaten offen. Danach wird der Registereintrag definitiv.
Später können Dritte vor Gericht ein Nichtigkeitsverfahren gegen das eingetragene Schutzrecht anstrengen, wobei in der Regel ein Verletzungsverfahren gegen den Dritten vorausgesetzt ist.